Girokonto
Das Girokonto dient für die Abwicklung der gesamten Bankgeschäfte und ermöglicht dem Kontoinhaber einen bargeldlosen Zahlungsverkehr. Das Wort "Giro" bedeutet "Kreislauf" und kommt aus dem italienischen. Von dem Girokonto werden Zahlungen gutgeschrieben aber auch Überweisungen durchgeführt. Der Kontoinhaber kann Abbuchungsaufträge und Einzugsermächtigungen vornehmen aber auch einen Scheck einlösen. Das Girokonto hat den Status eines Kontokorrentkontos bei einem Geldinstitut. Dies bedeutet, dass über das Konto uneingeschränkt verfügt werden kann, sofern der gewährte Kreditrahmen nicht überschritten ist bzw. ein Guthaben zur Verfügung steht. Zudem werden die gesamten Zahlungen des Kontoinhabers laufend verwaltet (gebucht).
Das Girokonto kann im Rahmen eines Dispositionskredites überzogen werden. Im Allgemeinen wird durch die Bank eine kurzfristige Überziehung des Girokontos geduldet, jedoch ist die Bonität des Kunden dabei von recht großer Bedeutung.
Der Kontoinhaber kann ein kostenloses Girokonto jederzeit kündigen aber auch die Bank ist berechtigt ein Konto zu kündigen. Das Geldinstitut darf bei einer Kündigung durch den Kontoinhaber keine Gebühren erheben.
Für das Clearing (Abrechnungsverkehr) zwischen den jeweiligen Banken sind unterschiedliche Bankengruppen Gironetze vorhanden. Die Giro- und Sparkassenverbände, das Gironetz der Landeszentralbank und der Bundesbank und die Girozentrale für den Sparkassenbereich dienen dabei als zentrale Abrechnungsstelle.